Mitgliedschaftsarten
Mitgliedschaft der RDO ist offen für all die direkt oder indirekt mit dem timeshare Geschäft betätigt sind.
Die RDO-Mitgliedschaft ist in vier Kategorien untergliedert: Vollmitgliedschaft, Teilmitgliedschaft, internationale Mitgliedschaft und persönliche Mitgliedschaft. Je nach Größe und Art des Mitgliedsunternehmens gelten unterschiedliche Beitragsstrukturen und Stimmrechte.
Einzelheiten sind aus den RDO-Aufnahmeanträgen und den Unterlagen über die Beitragsstruktur ersichtlich.
VOLLMITGLIEDSCHAFT
Die Vollmitgliedschaft steht Unternehmen offen, die in Europa niedergelassen und direkt in der Teilzeitwohnrecht-Branche tätig sind. Z. B. Bauträger, Vermarktungs- und Verwaltungsgesellschaften, Wiederverkaufsfirmen, Treuhänder und Finanzinstitute.
TEILMITGLIEDSCHAFT
Die Teilmitgliedschaft wurde eingerichtet für Firmen, die spezielle Dienste für die Teilzeitwohnrecht-Branche erbringen, z. B. Anwälte, Berater, Filmgesellschaften und andere Dienstleistungs- und Warenlieferanten.
INTERNATIONALE MITGLIEDSCHAFT
Die internationale Mitgliedschaft können Firmen mit Niederlassung außerhalb Europas erwerben, sofern sie grundsätzlich den Mitgliedschaftskriterien entsprechen.
PERSÖNLICHE MITGLIEDSCHAFT
Die persönliche Mitgliedschaft richtet sich an Personen, die für Voll-, Teil- oder internationale Mitglieder tätig sind.
STIMMRECHTE FÜR MITGLIEDER
Die Vollmitgliedschaft beinhaltet das Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen. Darüber hinaus haben ausschließlich Vollmitglieder das Recht, sich zur Wahl in den Verwaltungsrat aufstellen zu lassen. Mitglieder aus anderen Mitgliedschaftskategorien sind nichtstimmberechtigt.

